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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partnerprogramms

§ 1. Definitionen

Die in dieser Verordnung verwendeten Begriffe bedeuten:

  1. "CN" - Charter Navigator Sp. z o. o. mit Sitz in Krakau, ul. Grochowa 42, Betrieb einer Website zur Buchung von Yachten unter der Domain www.charternavigator.pl.
  2. „Affiliate“ – ein Unternehmen, das Fragmente des von CN bereitgestellten Reservierungssystems auf seiner Website bereitstellt.
  3. „Website des Partners“ – das gesamte Internetprojekt des Partners, das über das Internet verfügbar gemacht und vom Partner betrieben wird.
  4. „CN Charter Services“ – Vermittlung von Yachtcharter und anderen touristischen Dienstleistungen, die von CN angeboten werden.
  5. "Reservierungsmodul" - eine Website, die es Ihnen ermöglicht, CN-Charter anzuzeigen und zu buchen und Reservierungen, die von Kunden über die Websites des Partners vorgenommen wurden, als Reservierungen des Partners zu markieren.
  6. „Affiliate-Reservierungen“ – Reservierungen, die von Kunden über die Website unter Verwendung des Reservierungsmoduls vorgenommen werden und eindeutig als Affiliate-Reservierungen gekennzeichnet sind, für die dem Affiliate die in § 8 genannte Vergütung zusteht.
  7. „Kunde“ – ein Internetbenutzer, der die Vermittlung des Partners nutzt, um CN-Charter zu buchen und zu kaufen.
  8. "Vorschriften" - diese Vorschriften

§ 2 Gegenstand des Reglements

Gegenstand des Reglements ist die Definition der Bedingungen für die Durchführung der Agenturtätigkeit durch den Partner – Erwerb von Charterurkunden – ohne das ausschließliche Recht – für CN im Internet.

§ 3 Erklärungen

  1. CN erklärt, dass es Charterdienste in Form von Charterreservierungen auf der Grundlage entsprechender Genehmigungen anbietet, die zur Durchführung dieser Aktivität berechtigen.
  2. Der Partner erklärt, dass er eine Website betreibt, die die Präsentation von Informationen und Angeboten zu von CN angebotenen Chartern ermöglicht und es Kunden ermöglicht, Aktivitäten durchzuführen, die darin bestehen, die auf der Website angebotenen Dienstleistungen auszuwählen, sowie Reservierungen vorzunehmen und diese Dienstleistungen zu erwerben.

§ 4 Pflichten des Affiliates

Der Partner verpflichtet sich, das Buchungsmodul der vom Partner beworbenen Produkte in den Strukturen der Website des Partners zu platzieren und somit bei der Buchung und dem Kauf von CN-Chartern über die Website charternavigator.com zu vermitteln.

§ 5 Pflichten des AN

CN verpflichtet sich, dem Partner eine Website-Adresse zur Verfügung zu stellen, die das Anzeigen und Überprüfen von Reservierungen ermöglicht, die über die Website des Partners initiiert wurden. Da die auf den Websites aufgeführten Reservierungen außerhalb des Buchungsmoduls geändert oder storniert werden können (insbesondere aufgrund der Nichtleistung der entsprechenden Zahlung durch den Kunden), die nicht auf den Websites erfasst werden, wird davon ausgegangen, dass die Websites für nur zu Informationszwecken. Als Abrechnungsgrundlage dienen die in § 9 genannten Buchungsberichte des Partners.

§ 6 Verantwortlichkeit des AN

  1. Der AN haftet für Schäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung des AN resultieren.
  2. Der CN haftet für alle Schäden, die dem Kunden durch den Abschluss eines CN-Charterkaufvertrags entstehen, wenn ihm trotz dieser Handlung des Kunden eine Yacht zu einem bestimmten Zeitpunkt und Ort nicht garantiert wurde, vorbehaltlich der Möglichkeit Ersatz einer Yacht mit ähnlichen Parametern oder andere Formen der Entschädigung, die durch separate Bedingungen der Zusammenarbeit mit einzelnen Yachtbesitzern geregelt werden.
  3. CN verpflichtet sich, dass, wenn Dritte Ansprüche gegen den Affiliate im Zusammenhang mit den in Abs. 1-2, übernimmt in vollem Umfang die Kosten eines Gerichtsverfahrens, Kosten einer anwaltlichen Vertretung und zugesprochenen oder vereinbarten Schadensersatz.
  4. CN haftet nicht für Handlungen oder Verpflichtungen des Partners gegenüber Dritten, die nicht mit den in den Bestimmungen festgelegten Bedingungen übereinstimmen.

§ 7 Personenbezogene Daten

Die Parteien erklären, dass alle personenbezogenen Daten, die von Kunden bereitgestellt werden, die CN-Charterkaufverträge über die Website des Partners abschließen, in einer von CN verwalteten persönlichen Datenbank gesammelt werden.

§ 8 Affiliate-Vergütung

  1. Für die Erbringung von Dienstleistungen einer ständigen Agentur durch den Partner beim Verkauf von CN-Chartern, die in den Bestimmungen angegeben sind, erhält der Partner von CN eine Bruttoprovision in Höhe von:

    • 5 % des Bruttoumsatzes, bei Umsätzen bis 20.000 Euro brutto pro Jahr

    • 6 % des Bruttoumsatzes, bei einem Umsatz von 20.001 Euro bis 40.000 Euro brutto pro Jahr

    • 7 % des Bruttoumsatzes, bei einem Umsatz von 40.001 Euro bis 60.000 Euro brutto pro Jahr

    • nach Überschreitung des Betrages von 60.000 Euro pro Jahr wird die Vermittlungsgebühr gesondert verhandelt

    Als Umsatz zur Bestimmung der Provision gilt nur der von CN über den Affiliate erzielte Umsatz. Der Mehrwertsteuersatz von 23 % wird angewendet, um den Nettobetrag der Provision zu ermitteln.
  2. Der Affiliate hat Anspruch auf Vergütung nur für die in § 3 genannten Reservierungen der Produkte des Affiliate.
  3. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Die Vergütung des Partners wird auf abgeschlossene Veranstaltungen berechnet, d. h. solche, bei denen das Datum des Eingangs der letzten Rate für die Charter in dem Monat liegt, auf den sich die Abrechnung bezieht.

§ 9 Bericht

  1. Grundlage für die Umsatzabrechnung ist ein monatlicher Bericht, der eine Zusammenfassung aller Reservierungen des Partners enthält, die von CN in einem bestimmten Zeitraum getätigt wurden, und der die Höhe der dem Partner zustehenden Provision aufzeigt.
  2. Der AN verpflichtet sich, den Report per E-Mail bis zum 5. Werktag des Folgemonats bzw. angefangenen Quartals an den Affiliate zu senden. Der Bericht wird nicht gesendet, wenn in einem bestimmten Abrechnungszeitraum kein Chartervertrag über den Partner abgeschlossen wurde.
  3. Der Partner behält sich das Recht vor, Kommentare zum Inhalt des Berichts innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum seines Eingangs einzureichen.

§ 10 Zahlungen

  1. Rechnungen werden vom Partner auf der Grundlage des in §9 genannten Berichts bis zum 10. eines jeden Monats über den Betrag ausgestellt, der der Provision auf den Wert der CN-Charter entspricht, deren Durchführung im Vormonat endete (berechnet gemäß den im Reglement festgelegten Regeln). Der zur Berechnung des Provisionswerts verwendete Wechselkurs ist der durchschnittliche EUR-Wechselkurs gemäß der Polnischen Nationalbank am Tag der Rechnungsstellung.
  2. Die in § 10 genannten fälligen Beträge werden auf das Konto des Partners überwiesen.

§ 11 Beendigung der Zusammenarbeit

  1. Der AN hat das Recht, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne die in Abschnitt genannte Kündigungsfrist einzuhalten 2, im Falle der Nichterfüllung oder groben Verletzung der Bestimmungen des Reglements durch den Partner.
  2. CN kann die Zusammenarbeit mit einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen, indem er eine Mitteilung an die E-Mail-Adresse des Partners sendet.
  3. Der Partner kann jederzeit von der Zusammenarbeit zurücktreten, indem er die Buchungscodes von seinen Websites entfernt und CN hierüber informiert.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Die Bestimmungen des Reglements gelten für die Rechtsnachfolger der Parteien.
  2. In Angelegenheiten, die nicht unter die Verordnung fallen, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
  3. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gegenstands der Verordnung entstehen können, werden von den Parteien vor den für den Sitz der CN zuständigen Gerichten entschieden.
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